Brüssel (APA) – Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag mit 49 gegen 37 Stimmen einem Einspruch des österreichischen ÖVP-Agrarsprecher Alexander Bernhuber gegen die Länderklassifizierung im Rahmen der Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Die Europäische Kommission hatte Ende Mai ihre erste Benchmarking-Liste zur Entwaldung veröffentlicht. Nur vier Länder – Weißrussland, Myanmar, Nordkorea und Russland – fallen dabei unter „hohes Risiko“.
Die Liste klassifiziert Länder nach ihrem „niedrigen“, „normalen“ oder „hohen“ Entwaldungsrisiko. Die Bewertung berücksichtigt die Produktion der sieben unter die Entwaldungsverordnung fallenden Rohstoffe. Österreich wurde in der Kategorie „niedriges Risiko“ eingestuft. Brasilien und Indonesien, die für ihre massiven Abholzungen der Regenwälder immer wieder in der Kritik standen, sind in der mittleren Kategorie. Die Veröffentlichung der Benchmarking-Liste erfolgt laut Kommission nach einer positiven, einvernehmlichen Stellungnahme aller EU-Mitgliedstaaten.
Bernhuber kritisiert, dass die Einstufung auf veralteten Daten basiere und kaum regionale Unterschiede berücksichtige. Nachhaltig wirtschaftende Länder wie Österreich, in denen die Waldfläche kontinuierlich wachse und strenge Kontrollen bestehen, würden dadurch benachteiligt. Gleichzeitig würden Staaten mit tatsächlicher Entwaldung nicht in die Hochrisikokategorie eingestuft. „Unsere Forstwirtschaft zählt zu den nachhaltigsten in Europa. Dass wir in der gleichen Kategorie landen wie Länder mit mangelhafter Kontrolle und hoher Entwaldung, ist fachlich nicht nachvollziehbar und politisch unfair“, so Bernhuber laut Aussendung. Der Einspruch wird voraussichtlich in der Plenarwoche im Juli vom gesamten EU-Parlament final abgestimmt.
Grüner Waitz kritisiert Einspruch
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Die sieben Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz wurden nach einer Folgenabschätzung als betroffene Waren identifiziert. Die Verordnung gilt für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Durch Änderungsanträge waren zuvor neue Verhandlungen nötig gewesen.
Thomas Waitz, EU-Delegationsleiter der Grünen, sagt: „Die Entwaldungsverordnung ist ein Meilenstein. Europäische Konsumentinnen und Konsumenten können so sicher sein, dass die Produkte, die sie kaufen, nicht zur Entwaldung beitragen. Eine schnelle Implementierung des Gesetzes bleibt das Ziel. Wieder einmal sieht man, wie sich europäische Volksparteien mit der extremen Rechten verbünden, um den Green Deal auszuhöhlen. Das ist politisch verantwortungslos, ökologisch verheerend und ökonomisch kurzsichtig.“ Er kritisiert das Verhalten der ÖVP: „Die ÖVP will die Entwaldungsverordnung verzögern und abschwächen.“
„Wir fordern die EU-Kommission eindringlich auf, einen Realitätscheck vorzunehmen und die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Es braucht endlich eine Kategorie für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko. Sonst wird die Umsetzung zur Belastung für jene, die längst nachhaltig wirtschaften“, fordert der Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich Konrad Mylius in einer Aussendung. „Die Entscheidung im Ausschuss zeigt klar, dass die massiven Bedenken von Marktteilnehmern, Mitgliedstaaten und betroffenen Branchen berechtigt sind. Die Inhalte der EUDR sind realitätsfern und in der Praxis nicht umsetzbar.“ (24.06.2025)
