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Luxemburg (dpa) – Die europäische Grenzschutzagentur Frontex haftet einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen. Frontex sei nach dem EU-Recht verpflichtet, bei sogenannten Rückkehraktionen Grundrechte Asylsuchender zu schützen, so die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Dazu gehöre auch, zu prüfen, ob für alle Betroffenen solcher Aktionen Rückkehrentscheidungen vorliegen. 

Nun muss das Gericht der Europäischen Union – eine Instanz unter dem EuGH – die Schadensersatzklage einer Familie syrischer Kurden noch einmal prüfen. Die Eltern mit ihren vier Kindern waren nur wenige Tage nach ihrer Ankunft auf einer griechischen Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Rückkehraktion in die Türkei geflogen worden – obwohl sie erklärt hatten, Asyl beantragen zu wollen. Später floh die Familie aus Angst vor einer Abschiebung nach Syrien in den Irak.

Schadensersatzklage wurde in erster Instanz abgewiesen

Die Betroffenen sahen in der Rückkehraktion eine rechtswidrige Zurückweisung und verlangten Schadensersatz in Höhe von knapp 140.000 Euro von Frontex. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage der Familie im Jahr 2023 ab. Es argumentierte, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehlverhalten von Frontex und dem geltend gemachten Schaden gegeben habe.

Der EuGH ist der Ansicht, das Gericht habe die Rolle der Agentur bei der Rückkehraktion nicht richtig bewertet: Es sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass Frontex den Mitgliedstaaten lediglich technische und operative Unterstützung leiste, ohne prüfen zu müssen, ob eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Zudem betonte der Gerichtshof, dass mögliche Grundrechtsverletzungen nicht allein dem Mitgliedstaat – hier Griechenland – zugerechnet werden könnten. Auch eine Haftung von Frontext komme in Betracht.

Das Gericht der EU muss darüber hinaus eine zweite Schadenersatzklage gegen Frontex erneut prüfen. Der EuGH verwies in einer weiteren Entscheidung den Fall eines Syrers zurück, der behauptet, Opfer eines Pushbacks geworden zu sein. Er fordert 500.000 Euro von der Grenzschutzagentur. Seine Klage wurde zuvor mit der Begründung abgewiesen, er habe den Schaden nicht bewiesen. Der Gerichtshof entschied, dass das erste Gericht in dem Fall aber hätte Maßnahmen treffen müssen, um von Frontex alle relevanten und ihr verfügbaren Informationen zu erhalten. (18. Dezember)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der dpa.