Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission hat deutsche Staatshilfe in Höhe von 321,2 Millionen Euro für den deutschen Ferienflieger Condor erneut genehmigt. Die Entscheidung berücksichtige ein Gerichtsurteil, das eine frühere Genehmigung für nichtig erklärt hatte. Wie die Behörde mitteilte, habe man die Unterstützung nun nochmals geprüft und sei unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass Deutschland ausreichend an Gewinnen beteiligt werde.
Das Gericht der Europäischen Union hatte Mitte vergangenen Jahres in einem Urteil unter anderem kritisiert, dass die Brüsseler Behörde die Gewinnbeteiligung nicht ausreichend geprüft habe. Die EU-Kommission achtet als oberste Wettbewerbshüterin darauf, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen. Sie hatte das Vorhaben ursprünglich bereits 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.
Wie die Kommission nun weiter mitteilte, habe Condor zahlreiche Umstrukturierungsmaßnahmen durchführt. Es sei sichergestellt, dass das Unternehmen langfristig rentabel sei. Zudem leisteten Condor und sein neuer Investor einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten.
Die Mehrheit an Condor hält die Vermögensverwaltung Attestor und zu 49 Prozent die SG Luftfahrtgesellschaft – dies ist eine staatliche Auffanggesellschaft. (28. April)
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