EU-weit/Brüssel – Österreichs Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hat trotz eines neuen Kompromissvorschlags weiterhin Bedenken hinsichtlich des geplanten EU-Lieferkettengesetzes. Er sehe den neuen Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft auch nicht als „Verwässerung“ an, sagte Kocher am Donnerstag im Vorfeld eines Treffens der für die Wettbewerbsfähigkeit zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister.

Der belgische Kompromissvorschlag sieht laut Medienberichten vor, dass nurmehr Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern (bisher: 500) und über 300 Mio. Euro Umsatz (bisher: 150 Mio.) von der Richtlinie betroffen sein sollen.

„Ich glaube, es braucht über das hinaus noch die Positiv- und Negativ-Listen, die ‚Safe-Harbour-Clauses‘, die eben die bürokratische Belastung der Unternehmen erleichtern“, so Kocher. Dahinter steckt die Idee, dass zum Beispiel gewisse Länder oder Zulieferer behördlich als sicher zertifiziert werden und die Unternehmen somit von entsprechenden Sorgfaltspflichten befreit werden.

Das EU-Lieferkettengesetz liegt weiterhin auf Eis, nachdem mehrere Staaten – darunter Österreich – Vorbehalte gegenüber dem mit dem EU-Parlament ausgehandelten Kompromiss angemeldet hatten. Angesichts der anstehenden EU-Wahl wird eine Verabschiedung der Lieferkettenrichtlinie vor der Wahl immer fraglicher.

Erstzuständig für das EU-Lieferkettengesetz ist in Österreich Justizministerin Alma Zadić. Sie hatte sich in der Vergangenheit für eine Zustimmung aus Wien stark gemacht. Wegen der Ablehnung Kochers gibt es aber keine Regierungsposition, weshalb sich Österreich bisher bei Abstimmungen in Brüssel enthalten hat (was rechtlich einem Nein gleich kommt). Kocher befürchtet indes nicht, dass Zadić dem österreichischen EU-Botschafter die Weisung erteilen könnte, bei einer möglichen Abstimmung für das Lieferkettengesetz zu stimmen. Es sei bisher „gute Praxis in der Bundesregierung“, dies nicht zu tun.

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderhitzung vereinbar sind. (07.03.2024)

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