Die Europäische Union hat die Produktion von Bio-Produkten detailliert geregelt und mit einem einfach erkennbaren Logo markiert. Im Supermarkt treffen Verbraucher aber auch auf andere Produkthinweise. So trägt unverpacktes Obst und Gemüse manchmal kleine Aufkleber mit vier- bis fünfstelligen Codes – sogenannte Price Look-Up Codes oder abgekürzt PLU-Codes. Einige Facebook-Beiträge behaupten, dass Zahlen von 90000 bis 99999 auf biologischen Anbau hinweisen, während Produkte mit Codes zwischen 80000 und 89999 gentechnisch verändert seien. An vierstelligen Codes, die mit 3 oder 4 beginnen, lasse sich demnach ablesen, dass die Produkte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Diese müsse man vor dem Verzehr mit Natron waschen. Liefern die Zahlen tatsächlich Informationen, die sonst nicht zu finden sind?

Bewertung

PLU-Codes geben Verbraucherinnen und Verbrauchern keine wichtigen Hinweise, die sie nicht auch an anderer Stelle ablesen können. Produkte aus biologischem Anbau haben Nummern zwischen 84000 und 84999 sowie zwischen 93000 und 94999. Lebensmittel aus konventioneller Landwirtschaft müssen zuhause nicht mit Natron behandelt werden.

Fakten

In Supermärkten werden PLU-Codes neben der GTIN (Global Trade Item Number) und QR-Codes zur Kennzeichnung von Produkten genutzt. Sie funktionieren also wie ein Barcode. Lidl und Aldi Nord etwa verwenden PLU-Codes nach eigenen Angaben in den Bereichen Obst und Gemüse sowie Backwaren – also für Produkte, die unverpackt verkauft werden. Die Codes werden von der International Federation for Produce Standards (IFPS) für verschiedene Produkte vergeben und sind weltweit einheitlich.

An den PLU-Code-Aufklebern lässt sich tatsächlich ablesen, ob Lebensmittel aus konventionellem oder biologischem Anbau stammen. Laut einem FAQ der Vergabestelle mit Stand Januar 2023 bezeichnen die vierstelligen Codes konventionell angebaute Produkte. Die fünfstelligen Codes mit der Zahl «9» am Anfang stehen für ökologische Erzeugnisse. Die «9» wird einfach vor den Code des entsprechenden konventionellen Produkts geschrieben.

Kein PLU-Code für Gentechnik

Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt es keinen eigenen PLU-Code. Dieser war zwar einmal mit der Vorziffer «8» angedacht, wurde nach Informationen der IFPS aber im Einzelhandel nie verwendet. In der EU sind laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit keine Obst- und Gemüsesorten zugelassen oder beantragt, die gentechnisch verändert wurden.

«Künftig wird der IFPS PLU-Codes der Serien 83000 und 84000 zuweisen», teilt die Vergabestelle mit. Dabei sind die Zahlen von 84000 bis 84999 für weitere Bio-Produkte reserviert.

Um sich ausreichend über die Anbaumethode zu informieren, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber die Mitarbeitenden im Geschäft fragen, schreibt IFPS. Denn die PLU-Codes dienen nur dazu, den richtigen Preis für das Produkt an der Kasse zu finden oder dessen Bestand zu kontrollieren. Sie sind IFPS zufolge nicht dazu gedacht, Informationen an die Einkaufenden weiterzugeben.

Im Prinzip helfe Verbrauchern und Verbraucherinnen der PLU-Code gar nicht, sagt auch Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Das seien Angaben, die sie sowieso schon kennen. Ob Gemüse oder Obst aus biologischem Anbau stammt, werde mit einem EU-weit einheitlichen Logo – zwölf weißen Sternen in Form eines Blattes auf grünem Grund – gekennzeichnet.

Natronlauge entfernt Pflanzenschutzmittel

Wer konventionell angebaute Produkte kaufe, müsse sie nicht zwingend mit Natron waschen, sagt der Lebensmittelexperte Harald Seitz vom Bundeszentrum für Ernährung. Untersuchungen aus den USA hätten zwar ergeben, dass Natronlauge Rückstände von Pflanzenschutzmitteln am effektivsten entferne. Jedoch müsse man dafür die Lebensmittel eine Viertelstunde darin einlegen. Dabei entferne warmes Wasser das meiste, was an den Produkten hafte.

Grundsätzlich dürfen in der EU nur sichere Lebensmittel verkauft werden, teilt das BVL mit. Diese allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit regele eine EU-Verordnung. Für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln seien außerdem Höchstwerte festgelegt. Importiertes Gemüse und Obst muss laut BVL die gleichen gesundheitlichen Standards wie die Produkte aus der EU erfüllen und darf die festgelegten Höchstwerte für Rückstände nicht überschreiten.

Links

Öko-Verordnung der EU (archiviert)

EU-Bio-Logo (archiviert)

Beitrag auf Facebook (archivierte Fassung)

FAQ des IFPS von Januar 2023 (archivierte Fassung)

PLU Users Guide der IFPS von Januar 2023 (archivierte Fassung)

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (archivierte Fassung)

Europaparlament zu Öko-Verordnung (archiviert)

Informationen des BVL zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln (archivierte Fassung)

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