Straßburg (dpa) – Bei Menschenrechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken durch Drittländer ohne EU-Visumpflicht kann die Europäische Union diese künftig einfacher wieder einführen. Das Europäische Parlament gab in Straßburg grünes Licht für eine entsprechende Reform des Mechanismus, mit mehr möglichen Gründen für eine Rücknahme der Visafreiheit.
Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die UN-Charta, die Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte, mangelnde Angleichung an die EU-Visapolitik oder auch Programme für sogenannte goldene Pässe. «Goldene Reisepässe» ist eine Umschreibung für die Vergabe von Staatsbürgerschaften eines Landes gegen Geld, um in Europa mehr Reisefreiheit zu genießen.
Die Verschärfung soll auch eine «abschreckende Wirkung» haben, so das Parlament in einer Mitteilung. Auch die Visumfreiheit für Regierungsvertreter kann gezielt ausgesetzt werden, sollten sie für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße verantwortlich gemacht werden.
Neue Regeln bieten mehr Flexibilität
Den grundsätzlichen Mechanismus gibt es schon lange. Bisher konnte die Visumpflicht etwa für Länder wieder eingeführt werden, wenn die Zahl der Asylanträge von dort deutlich ansteigt. Die neuen Regeln machen diese «Notbremse» flexibler. Denkbar ist auch, dass die EU diese Verschärfungen bei der Visa-Politik verstärkt als Druckmittel einsetzen könnte, falls Länder etwa in Migrationsfragen nicht kooperieren.
Die Regeln betreffen dem Parlament zufolge 61 Länder. Darunter sind etwa Israel, Georgien, Venezuela, die Ukraine oder Serbien. Ihre Staatsangehörigen dürfen derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen.
Der Rechtsakt muss noch formell vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (7. Oktober)
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