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Brüssel – Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen EU-weit als sichere Drittstaaten gelten: Diese erste, EU-weit gültige Liste hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vorgeschlagen. Damit sollen Verfahren beschleunigt werden, weil Asylanträge aus diesen Ländern nur geringe Erfolgschancen haben. Nationale Listen sollen daneben weiter gelten.

Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine verpflichtende EU-Liste soll diese ergänzen und eine einheitlichere Anwendung ermöglichen. In Österreich gibt es bereits eine solche nationale Liste. In Österreich gelten Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea und Uruguay als sichere Drittstaaten für Asylsuchende.

Zwei Regelungen des im Juni 2026 in Kraft tretenden Asyl- und Migrationspakts will die EU außerdem früher umsetzen. So sollen Asylanträge von Antragstellenden, die wahrscheinlich unbegründet sind, beschleunigt bearbeitet werden können.

Anträge in drei statt sechs Monaten zu bearbeiten

Die Anträge von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern sollen laut Kommissionsvorschlag rascher bearbeitet werden – mit einer Höchstdauer von drei Monaten, statt normalerweise sechs Monaten. Die Begründung der Kommission: Asylanträge aus jenen Ländern haben wenig Aussicht auf Erfolg. Die Mitgliedstaaten sind jedoch weiter verpflichtet, jeden Asylantrag individuell zu prüfen, egal woher die Person stammt. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat garantiere nicht die Sicherheit aller Staatsangehörigen dieses Landes.

Zudem betont die Kommission, dass EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer erfüllen würden. Es gibt aber Ausnahmen: Ein EU-Beamter nannte hier Krieg oder willkürliche Gewalt in Konfliktsituationen, wie es derzeit in der Ukraine der Fall sei, oder vom Rat (der EU-Länder) verhängte Sanktionen gegen das Land.

Laut Kommission wurde die Liste nach einer Analyse der Asylagentur der EU und anderer Quellen, darunter Informationen der Mitgliedstaaten, des UNHCR und des Europäischen Auswärtigen Dienstes, erstellt. Die EU-Liste kann erweitert oder überprüft werden. Wann die Liste erweitert wird, konnte die Kommission noch nicht sagen. Sie werde laufend evaluiert. Als Kriterien gelten etwa die Zahl der Ankünfte aus diesen Ländern und die Prozentzahl der akzeptierten Asylanträge.

Parlament und Mitgliedsländer müssen noch zustimmen

Weiters sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, ein beschleunigtes Grenzverfahren auf Personen aus Ländern anzuwenden, in denen durchschnittlich 20 Prozent oder weniger Antragstellenden internationaler Schutz in der EU gewährt wird. Der Vorschlag der Kommission muss nun von EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsländer beschlossen werden. Die Reform des EU-Asylsystems sieht zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln vor. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

„Unser Vorschlag zu den sicheren Herkunftsstaaten wird die nationalen Asylverfahren beschleunigen. Mir ist es ein Anliegen, die EU-Mitgliedstaaten bestmöglich dabei zu unterstützen, Asylverfahren effizient und schneller durchzuführen“, erklärte der zuständige EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP). Viele Mitgliedstaaten hätten mit einem erheblichen Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen zu kämpfen. „Daher ist alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung.“ (16.04.2025)

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