Have the article read by OpenAI (Beta). Please note that AI translations may take some time to process.

EU-weit/Brüssel – Die 2021 ins Leben gerufene Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union (EU) sollte die Konjunktur in den EU-Mitgliedstaaten nach der Corona-Pandemie in Schwung bringen und wichtige Investitionen und Reformen für die Zukunft fördern. Bei der Umsetzung gibt es aber deutliche Verzögerungen, bemängelt der Europäische Rechnungshof (ERH) mit Sitz in Luxemburg in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Die Ziele des Wiederaufbaufonds wären dadurch in Gefahr.

Die Laufzeit der ARF endet im August 2026. Bis dahin können die EU-Staaten Geld aus dem Fonds erhalten, müssen im Gegenzug aber die Reformen und Investitionsprojekte umsetzen, die im Voraus mit der EU-Kommission ausgemacht wurden. Bis zur Mitte der Laufzeit Ende 2023 hätten die EU-Länder aber weniger als ein Drittel der Gelder aus dem Wiederaufbaufonds in Anspruch genommen und zudem weniger als 30 Prozent der festgelegten Etappenziele erreicht, so die Prüfer. Ähnlich schaut es in Österreich aus: Das Land habe bis Ende 2023 lediglich 23 Prozent der für die Alpenrepublik vorgesehenen Mittel beantragt, sowie nur 44 der insgesamt 171 Meilensteine und Ziele erfüllt.

„Es ist äußerst wichtig, dass die Mittel der ARF rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Dadurch wird vermieden, dass es gegen Ende der Laufzeit der Fazilität zu Engpässen bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt, was wiederum das Risiko ineffizienter und fehlerhafter Ausgaben senkt“, wird Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einer Presseaussendung zitiert.

Die Gründe für die Verzögerung seien von Land zu Land unterschiedlich. Dazu gehörten „die Inflation oder Versorgungsengpässe, Unsicherheiten bei Umweltvorschriften und unzureichende Verwaltungskapazitäten“. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten hätten in Zwischenzeit Maßnahmen ergriffen, um das Problem anzugehen, „doch ist es noch zu früh, um beurteilen zu können, ob sie sich positiv auswirken“, heißt es in dem Bericht. (02.09.2024)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA.