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Brüssel/Salzburg – Die EU-Kommission ist am Mittwoch in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen einer auf ausländische Unternehmen abzielenden Sondersteuer einen weiteren Schritt gegangen. Die Sondersteuer schränkt laut Kommission die EU-Niederlassungsfreiheit ein. Die ungarische Einzelhandelssteuerregelung sei immer noch nicht mit den EU-Verträgen im Einklang. Die Supermarktkette Spar hatte die Kommission dazu aufgefordert, ein Verfahren gegen Ungarn zu starten.

Die Brüsseler Behörde hatte im Herbst 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Obwohl sich Ungarn zur Abschaffung der Sondersteuer verpflichtet habe, sei dies nicht passiert, argumentierte die Kommission. Ungarn habe die Steuer kontinuierlich verlängert, ohne einen klaren Zeitplan für das Auslaufen anzugeben. Zudem seien die geltenden Höchststeuersätze erhöht worden.

Budapest hat zwei Monate Zeit

Ausländisch kontrollierte Einzelhandelsunternehmen, die in Ungarn tätig sind, unterliegen derzeit hohen und stark progressiven Umsatzsteuersätzen. Inländische Einzelhändler unterliegen nicht denselben Höchstsätzen. Insbesondere hindere die Regelung die ausländischen Unternehmen daran, ihre Geschäftstätigkeit wie die inländischen umzustrukturieren, so die Kommission. Daher stelle die Einzelhandelssteuerregelung eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.

Die Kommission hat beschlossen, als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu richten. Budapest hat nun zwei Monate Zeit, zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen und zu klagen.

Spar begrüßt „deutliches Signal“

„Wir begrüßen die mit Gründen versehene Stellungnahme gegen die Sondersteuer. Es ist ein deutliches und notwendiges Signal, um das Funktionieren des EU-Binnenmarktes sicherzustellen. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht ein beihilfenrechtliches Verfahren einzuleiten. Wir fordern die Kommission daher auf, dieselbe Entschlossenheit bei der Durchsetzung des Beilhilfenrechts zu zeigen, um die Wirksamkeit des EU-Rechts aufrechtzuerhalten“, so Spar Österreich in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Der österreichische Handelskonzern ist in Ungarn mit einem Umsatz von umgerechnet 2,8 Mrd. Euro die Nummer zwei auf dem Lebensmittelmarkt. Die ungarische Sondersteuer für Einzelhändler in Höhe von 4,5 Prozent kostete Spar im Vorjahr laut eigenen Angaben rund 75 Mio. Euro. Im vergangenen September hatte die Ungarn-Tochter Spar Magyarország einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg errungen. Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 für mehrere Agrarprodukte eingeführt hatte, verstoßen gegen das EU-Recht, urteilte der Gerichtshof damals. (20.06.2025)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA.