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This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by dpa.

Luxemburg (dpa) – Haustierbesitzer, deren Tiere während des Fluges verschwinden, können nicht mehr Entschädigung verlangen als für verlorenes Gepäck, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag.

Die Richter am Gericht in Luxemburg sagten, ein per Flugzeug transportierter Hund gehört in die gleiche Kategorie wie Koffer und Taschen.

Der Fall stammt aus Spanien, wo eine Frau versucht hatte, ihren Hund im Oktober 2019 mit einem Iberia-Flugzeug von Buenos Aires nach Barcelona zu fliegen.

Das Tier, das im Frachtraum reisen sollte, entkam auf dem Weg zum Flugzeug aus seiner Transportbox und ging verloren.

Die Passagierin forderte vor einem spanischen Gericht 5.000 Euro an immateriellen Schäden von der Fluggesellschaft.

Die Fluggesellschaft akzeptierte ihre Haftung, berief sich jedoch auf das Montrealer Übereinkommen, das den internationalen Lufttransport von Passagieren, Gepäck und Fracht regelt und Haftungsgrenzen für aufgegebenes Gepäck festlegt.

Das spanische Gericht fragte den EU-Gerichtshof, ob diese Haftungsgrenzen auch für Haustiere gelten.

Die EU-Richter entschieden, dass der Begriff „Passagiere“ sich auf menschliche Reisende bezieht, was bedeutet, dass Haustiere nicht als Passagiere betrachtet werden können. Die Entschädigung für den Verlust eines Haustieres ist daher auf die für aufgegebenes Gepäck geltenden Regeln beschränkt.

Das Montrealer Übereinkommen legt die Höhe der Entschädigung in einer Währung namens Sonderziehungsrechte fest, und für verlorenes Gepäck beträgt sie 1.519 Sonderziehungsrechte. Dies entspricht derzeit etwa 1.800 Euro. (16. Oktober)