Sarajevo (Fena) – Die Europäische Kommission hat die Reformagenda von Bosnien und Herzegowina genehmigt, was einen entscheidenden Schritt zur Freigabe von Mitteln in Höhe von bis zu 976,6 Millionen Euro im Rahmen des EU-Mechanismus für Reformen und Wachstum darstellt, teilte die Europäische Kommission mit.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Reformagenda, die Bosnien und Herzegowina am 30. September 2025 vorgelegt hat, die Ziele der Verordnung über den Wachstumsmechanismus erfüllt.
Die Agenda definiert vorrangige Reformen mit dem Ziel, die grüne und digitale Transformation zu beschleunigen, die Entwicklung des Privatsektors zu stärken, Talente zu halten sowie die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Nun liegt es an Bosnien und Herzegowina, den Mechanismusvertrag und den Darlehensvertrag zügig zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Die Mittelzuweisung, einschließlich der Vorfinanzierung, kann erst beginnen, wenn diese Verträge in Kraft treten und alle Bedingungen erfüllt sind.
Der Wachstumsplan für den Westbalkan bietet einen Fahrplan, um die Volkswirtschaften der Region an die Europäische Union heranzuführen. Der Gesamtfonds für Investitionen in die Region beläuft sich auf sechs Milliarden Euro, und das Prinzip ist eine Kombination aus Investitionen und Reformen.
Außerdem ermöglicht der Plan vorbereitende Maßnahmen für den Zugang zum Binnenmarkt, wodurch die Bürger des Westbalkans frühzeitige Vorteile der Integration in die EU nutzen können.
Die Freigabe der Mittel wird von der erfolgreichen Umsetzung der Reformagenda abhängig gemacht, die Reformen in grundlegenden Bereichen sowie sozioökonomische Reformen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission umfasst.
Mit dieser positiven Entscheidung verfügen nun alle sechs Partnerländer des Westbalkans über etablierte Reformagenden und können den Mechanismus nutzen, während sie auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hinarbeiten.
Der Leiter der Delegation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina Luigi Soreca erklärte, dass die Genehmigung der Reformagenda das Ergebnis monatelanger Arbeit der inländischen Institutionen und der EU-Partner sei, und betonte, dass der Prozess schwierige Verhandlungen, Dialog und politischen Konsens erfordert habe.
Er hob hervor, dass Fortschritt möglich ist, wenn politischer Wille vorhanden ist, und äußerte die Erwartung, dass derselbe Geist des Konsenses bei der Verabschiedung zweier Schlüsselgesetze im Bereich der Justiz und bei der Ernennung des Hauptverhandlungsführers mit der EU fortgesetzt wird. (4.12.)
go to the original language article
