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BRÜSSEL – Die Europäische Kommission hat heute die Fristen verlängert, innerhalb derer die Fluggesellschaften SATA und TAP die Veräußerung von Vermögenswerten abschließen müssen, eine Bedingung für die vom Staat gewährten Umstrukturierungsbeihilfen.
Nach einer Mitteilung der EU-Exekutive hat die Kommission dem Antrag Portugals stattgegeben, die Frist für die Sociedade Açoriana de Transportes Aéreos (SATA) zur Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung (51 %) an der Azores Airlines sowie zur Verselbstständigung („Carve-out“) und zum Verkauf ihrer Bodenabfertigungseinheit („Ground Handling“) bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.
Diese Veräußerungen sind Bedingungen für die Genehmigung der Portugal im Juni 2022 an SATA gewährten Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 453,25 Millionen Euro.
Im Fall von TAP hat die Kommission die Frist für die Veräußerung ihrer Beteiligungen an der SPdH (ehemals Groundforce) und an der Cateringpor bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Diese Veräußerung ist eine Bedingung für die Genehmigung der Portugal im Dezember 2021 an TAP gewährten Umstrukturierungsbeihilfe.
Um die negativen Auswirkungen der Verlängerung dieser Fristen auf den Wettbewerb zu begrenzen, hat Portugal laut der Mitteilung vorgeschlagen, den Beihilfebetrag entsprechend zu verringern und die Maßnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs bis zur vollständigen Veräußerung der Vermögenswerte zu verlängern. (05/01/26)