Die Europäische Kommission hält es für möglich, dass die Zahl der Umsiedlungen im nächsten Jahr weniger als 30.000 pro Jahr betragen wird – sagte der Sprecher der EK, Markus Lammert. Ihm zufolge wird der Solidaritätsmechanismus erst Mitte 2026 in Kraft treten.
Gemäß dem sogenannten jährlichen Solidaritätspool im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, jährlich mindestens 30.000 Migranten umzusiedeln. Der Solidaritätsmechanismus wird jedoch erst ab dem 12. Juni 2026 in Kraft treten. Deshalb argumentiert ein Teil der Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Umsiedlungen halbiert werden sollte, da die Vorschriften nicht früher als in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 Anwendung finden werden.
Der Sprecher der EK sagte am Freitag bei einem Pressebriefing in Brüssel, dass in Bezug auf die Verfahren der Rat der EU, also die Mitgliedstaaten, einen Durchführungsbeschluss zur Festlegung des Solidaritätspools annehmen müsse. Lammert betonte, dass der Vorschlag der Kommission zum Solidaritätspool nicht öffentlich sei, weshalb er weder die Zahl der darin erfassten Migranten noch das Ausmaß der Umsiedlungen kommentieren könne. Da jedoch der erste Zyklus besonders sei, weil der Pakt erst ab Mitte des Jahres Anwendung finde, sei sich die Kommission bewusst, dass die Mitgliedstaaten die geplante Zahl der Umsiedlungen verringern wollen könnten.
– Der Vorschlag der Kommission zur jährlichen Solidaritätspool umfasst das gesamte Jahr, aber der verkürzte Umsetzungszeitraum ist ein Element, das der Rat im Verfahren vor der Annahme des Solidaritätspools berücksichtigen kann. Dabei wird selbstverständlich das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung gewahrt – sagte der Sprecher.
Der Solidaritätsmechanismus wird auch Thema der Gespräche der EU-Innenminister am Montag in Brüssel sein.
Der Asyl- und Migrationspakt sieht die Wahl einer von drei Möglichkeiten vor, Solidarität mit den Ländern zu zeigen, die in der EU mit Migrationsdruck konfrontiert sind. Diese sind: Aufnahme von Migranten, finanzielle Beiträge oder operative Unterstützung. Staaten, die mit einer ernsten Migrationslage konfrontiert sind, können die vollständige oder teilweise Befreiung vom Solidaritätspool beantragen. Die Kommission erkannte im November an, dass diese Lösung sechs Staaten betrifft: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland und Polen.
Die polnische Regierung beantragte eine vollständige Befreiung, und ihr Antrag wurde von der Europäischen Kommission positiv bewertet. Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss eines Teils der Staaten aus dem Solidaritätsmechanismus wird der Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit treffen. Der Ausschluss wird für ein Jahr gelten. (05.12.2025)
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