Brüssel – Die Europäische Kommission ist sich der Besorgnis bewusst, die von Verkehrsunternehmen aus dem Westbalkan geäußert wird, verfolgt aufmerksam die Situation mit den Blockaden der Grenzübergänge und steht in Kontakt mit den Partnern aus der Region, erklärte heute der Sprecher der EK für Inneres, Markus Lamert.
Die Erklärung von Lamert war eine Antwort auf eine Journalistenfrage zur Haltung der EK bezüglich der Blockaden der Grenzübergänge in den Schengen-Raum durch die Balkan-Transporteure und deren Vorwürfe, dass das EES-System sie im Vergleich zu ihren Kollegen aus der EU diskriminiere, sowie dazu, ob die Union plane, den Berufskraftfahrern einen besonderen Status zu verleihen und sie bei der Einreise in den Block nicht wie Touristen zu behandeln.
– Wir sind uns bewusst, dass eine große Zahl von Fachkräften aus Drittstaaten möglicherweise länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum bleiben muss. Dies schließt Berufe mit hoher Mobilität ein, wie Lkw-Fahrer, aber auch Sportler und Künstler. Dies steht auch im Zusammenhang mit nationalen Vorschriften und bestehenden bilateralen Abkommen. Dies ist eine Frage, der wir uns voll und ganz widmen und an der wir arbeiten und über die wir im Kontext der Vorbereitungen der bevorstehenden Visastrategie nachdenken, die wir diese Woche veröffentlichen werden, erklärte Lamert.
Er wiederholte, dass das Ein- und Ausreisesystem (EES) keinerlei neue Regelungen und keinerlei neue Anforderungen in Bezug auf die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum einführt, sondern lediglich eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften und die systematische Aufdeckung irregulärer Praktiken gewährleistet.
– Nach den Schengen-Regeln haben Bürger von Ländern, die für die Einreise in die EU kein Visum benötigen, das Recht, sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in einem beliebigen Staat im Schengen-Raum aufzuhalten. Darüber hinaus muss der Aufenthalt durch ein Visum oder durch nationale Regelungen abgedeckt sein, fügte Lamert hinzu.
Ihm zufolge ist es wichtig zu betonen, dass diese Regeln nicht neu sind, sondern seit Jahren gleichermaßen im gesamten Gebiet des Schengen-Raums gelten und dass sie bereits eine gewisse Flexibilität in Bezug auf einige Kategorien von Arbeitnehmern vorsehen. (26. Januar 2026)
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