Demonstrationen, blockierte Häfen, … Die Idee der Kommission, die Schleppnetzfischerei in allen Meeresschutzgebieten zu verbieten, hat unter den Fischern in Frankreich die Aktion „tote Häfen“ ausgelöst. Obwohl es sich bei den Vorschlägen der Kommission nicht um neue Rechtsvorschriften handelt – und ihre Umsetzung für einige Umwelt-NGOs kaum schnell genug kommen kann – gab es in einigen Mitgliedsstaaten starken Widerstand dagegen. Befürchtungen, das Verbot könne die gesamte Industrie gefährden, führten auch in Deutschland, Spanien, Portugal, Italien, Irland und Dänemark zu einem Aufschrei.
Der Aktionsplan der Kommission für eine nachhaltige Fischerei, der am 21. Februar bekanntgegeben wurde, beinhaltet die Initiative, die Grundschleppnetzfischerei in geschützten Meeresgebieten schrittweise zu beenden. Die Maßnahme zielt darauf ab, durch den Einsatz mobiler Grundschleppnetze (Schleppnetze, Dredgen, Langleinen, Fallen) bedrohte Fische, Muscheln, Schildkröten und Seevögel in Gebieten zu schützen, die bis 2030 auf bis zu 30 Prozent der europäischen Gewässer ausgedehnt werden sollen. Die Vorgabe ist nicht bindend.
Laut der Kommission ist die Fischerei mit bestimmten mobilen Bodenkontaktgeräten (mobile Grundfischerei), insbesondere die Grundschleppnetzfischerei, eine der am weitesten verbreiteten und schädlichsten Aktivitäten für den Meeresboden und die damit verbundenen Lebensräume. Gegenwärtig gelten 79 Prozent des Meeresbodens in den Küstengebieten als besonders durch die Grundschleppnetzfischerei beeinträchtigt, und ein Viertel des EU-Küstengebiets hat wahrscheinlich bereits seine Lebensräume am Meeresboden eingebüßt.
Spanien, Italien und Deutschland: Brüssel „verteufelt“ und „simplifiziert“ die Schleppnetzfischerei
Die spanische Regierung warf Brüssel kürzlich vor, die Schleppnetzfischerei zu „verteufeln“, und argumentierte, diese erziele nachhaltige Erträge und erleichtere die Erholung der Fischbestände. Der spanische Minister für Landwirtschaft und Fischerei, Luis Planas, erachtet es als notwendig, für die gemeinsame Fischereipolitik zukünftig ein Gleichgewicht zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zu finden. Die Meinungsverschiedenheiten Spaniens mit Brüssel über das Verbot der Schleppnetzfischerei sind nicht neu. Im Jahr 2022 klagte die spanische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine bereits in Kraft getretene Verordnung der Kommission, die eine Schließung von 87 Schleppnetzfanggebieten an der Atlantikküste vorsah.
Der italienische Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida forderte beim EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei am 20. März „eine Überarbeitung des Aktionsplans“, denn es sei eine Simplifizierung, der Grundschleppnetzfischerei „die alleinige Verantwortung für die Beeinträchtigung des Meeresbodens und die Dezimierung der Fischbestände zuzuschreiben“. Die Überarbeitung des Plans sollte „in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Industrie“ erfolgen, so der Minister.
Unter Bezugnahme auf die südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers betonte Lollobrigida, dass es wichtig sei, „unsere Fischereifahrzeuge nicht mit strengen Regeln zu benachteiligen, die nicht auf Drittländer angewendet werden können“, und fügte hinzu: „Es ist notwendig, Ernährungssicherheit und Souveränität zu garantieren, ohne auf ideologischen Standpunkten zu beharren, die unsere Unternehmen im Vergleich zu anderen Nationen in den gleichen Fischereigewässern kasteien.“
Cem Özdemir, der deutsche Minister für Landwirtschaft und Ernährung, stärkte im Zwist um die EU-Pläne Krabbenfischern in Deutschland den Rücken. „Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Krabbenfischerei schonender für den Meeresboden ist, als andere Grundschleppnetzfischereien“, sagte der Grünen-Politiker.

Özdemir macht sich gegen ein generelles Verbot der Grundschleppnetze stark und äußerte, dass die Auswirkungen unterschiedlicher Arten der Fischerei auf die Umwelt differenziert zu betrachten seien. Schließlich würden die vergleichsweise leichten Netze der Krabbenfischer auf feinerem Untergrund eingesetzt, so dass sich der Meeresboden und die dort vorkommenden Arten schneller erholten, als beispielsweise in der Fischerei auf Plattfische. „Pauschale Verbote führen in eine Sackgasse, aus der die Krabbenfischer nicht wieder rauskommen“, sagte der Minister. Gleichzeitig betonte Özdemir allerdings auch die Notwendigkeit, die Bemühungen um eine nachhaltigere Fischerei zu verstärken, einschließlich umweltfreundlicherer Regeln für Bodenschleppnetze.
Wäre ein Verbot existenzgefährdend für die Fischereiindustrie?
Gemäß Schätzungen der Europäischen Bodenfischerei-Allianz (European Bottom Fisheries Alliance, EBFA) würde das Verbot „die Existenz von 7.000 Booten gefährden“ d. h. „25 Prozent der angelandeten (Fang-)Mengen und 38 Prozent der Gesamteinnahmen der europäischen Flotte“.
Nach Angaben des nationalen französischen Fischereiausschusses würde eine solche Maßnahme zum Verschwinden von fast „einem Drittel der Flotte“ führen, d. h. von 4.000 Fischern an Bord von 1.200 Booten in Frankreich.
In Spanien nutzen 10 Prozent aller Fischereiboote Schleppnetze. Der Sektor, angeführt vom Arbeitgeberverband CEPESCA, hat vor den Auswirkungen des Brüsseler Verbots auf Wirtschaft und Beschäftigung gewarnt.
Die deutsche Ostseefischerei ist durch restriktive Fangvorgaben bereits in die Krise geraten. Mit dem geplanten Verbot auf EU-Ebene würde sich der Druck auf die deutschen Fischer weiter erhöhen, die in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Problemen zu kämpfen hatten. So ist beispielsweise der Heringsfang, der für die Ostseefischer besonders wichtig ist, fast vollständig verboten. Überfischung, vor allem aus der Landwirtschaft in die Gewässer geschwemmte Nährstoffe und der Klimawandel machen den Fischbeständen zu schaffen
Kroatien hat hingegen einen Aufruf an die Fischer gestartet, sich an einer Initiative zur endgültigen Einstellung der Fischerei zu beteiligen, bei der die Boote entweder zerstört oder auf Tätigkeiten außerhalb der kommerziellen Fischerei umgestellt werden sollen. Die Maßnahme wird maßgeblich von der Europäischen Union finanziert, die 70 Prozent der Kosten übernimmt. Die restlichen 30 Prozent werden von Kroatien getragen.
Ein verwässerter Plan?
Erste Maßnahmen sollen demnach bereits bis Ende März 2024 feststehen. Auf Nachfrage betonte die Kommission: „Es gibt kein automatisches oder vollständiges Verbot der Grundschleppnetzfischerei, das im März 2024 in Kraft treten würde.“ Der von der Kommission vorgelegte Aktionsplan für nachhaltige Fischerei „schlägt den Mitgliedstaaten lediglich Leitlinien vor“, sagte der französische Staatssekretär für Meeresfragen Hervé Berville.
„Wir werden die Mitgliedstaaten auffordern, uns bis 2024 einen Fahrplan vorzulegen. Wir glauben, dass sich alle der Notwendigkeit bewusst sind, Fortschritte bei der nachhaltigen Fischerei und dem Schutz der Ökosysteme zu erzielen, insbesondere im Mittelmeer“, so die Kommission, die außerdem betonte, dass „viele Fischer auf einen intakten Meeresboden angewiesen sind, dessen Zustand sich jedoch in ganz Europa immer weiter verschlechtert“.
Dieser Artikel wird freitags veröffentlicht. Der Inhalt basiert auf Nachrichten der teilnehmenden Agenturen im enr.
