Der Umgang mit schrottreifen Autos soll nach dem Willen der EU-Kommission geändert werden. Die Brüsseler Behörde will unter anderem verbieten, dass altersschwache Karossen als angebliche Gebrauchtwagen in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Altautos, die nicht mehr repariert werden können, sollen stattdessen recycelt werden. In den sozialen Netzwerken löst der Vorschlag breite Diskussionen aus. Will die Brüsseler Behörde tatsächlich das «Eigentumsrecht der Fahrzeughalter» abschaffen und die «Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen», wie es unter anderem hier heißt?

Bewertung

Nein. Die vorgeschlagene Regelung soll nur für Fahrzeuge gelten, die nicht mehr verkehrstüchtig sind. Jeder Fahrzeughalter kann demnach auch in Zukunft grundsätzlich darüber bestimmen, was er mit seinem Wagen machen will. Das Eigentumsrecht ist nicht betroffen. Außerdem gelten für Oldtimer besondere Regeln.

Fakten

Die EU-Kommission hatte Mitte Juli 2023 Vorschläge vorgelegt, die bestehende Vorgaben für Altfahrzeuge und deren Recyclingfähigkeit ablösen sollen. Die Brüsseler Behörde will damit Missbrauch bei der Entsorgung von Schrottautos unterbinden.

Manchmal würden Fahrzeuge, die im Grunde Abfall seien – weil sie so zerstört sind, dass sie nicht mehr repariert, sondern nur noch verschrottet werden können -, im Ausland nicht als Müll, sondern als Gebrauchtwagen verkauft, sagt ein Sprecher der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur. «Das wird nur getan, um die Gesetze zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen zu umgehen.» Für nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge soll deshalb künftig ein Exportverbot gelten.

In den Vorschlägen ist nun eine genauere Unterteilung vorgesehen. Ein Fahrzeug soll demnach als Schrott gelten, wenn es zum Beispiel in seine Einzelteile zerlegt wurde, oder wenn gar außer der Karosserie überhaupt keine Einzelteile mehr übrig sind. Auch wenn es komplett ausgebrannt ist, darf es dem Entwurf zufolge nicht mehr als Gebrauchtwagen durchgehen. «Das hat nichts mit ‚die EU ordnet die Entsorgung von historischen Fahrzeugen an'“, sagt der Sprecher. Fahrzeuge von historischem Interesse sind von den Vorschlägen zudem ausdrücklich ausgenommen.

Für Oldtimer gelten besondere Regelungen

Als Fahrzeuge von historischem Interesse gelten in der Europäischen Union Autos, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, in dieser Form nicht länger produziert werden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind.

In Deutschland waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts Anfang 2023 fast 800 000 Oldtimer zugelassen. Mit einem entsprechenden Gutachten können Fahrzeuge als Oldtimer anerkannt werden. Anfang 1997 wurde ein H-Kennzeichen eingeführt, das diese Fahrzeuge kenntlich macht. Den größten Anteil der Oldtimer bildeten dem KBA zufolge mit 88,7 Prozent Autos, gefolgt von Lastwagen (4,8 Prozent) und Zugmaschinen (3,0 Prozent).

EU will Klima schützen und Ressourcen schonen

Die Vorschläge der EU-Kommission zum Umgang mit Altfahrzeugen sind Teil eines breiteren Vorstoßes, mit dem die Brüsseler Behörde die sogenannte Kreislaufwirtschaft stärken will. Sie erhofft sich, dass dadurch Energie eingespart, weniger CO2 ausgestoßen und kritische Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Europa soll zudem unabhängiger von Rohstoffimporten aus Drittstaaten werden.

Jedes Jahr erreichen in Europa nach Angaben der Kommission mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Vorgesehen ist nun, dass Fahrzeuge künftig leichter repariert und demontiert werden sollen. Die Hersteller sollen dafür schon bei der Konstruktion detaillierte Anleitungen für Demontagebetriebe zur Verfügung stellen, wie Bauteile eines Fahrzeugs ersetzt oder entfernt werden können. Die Hersteller sollen zudem beim Recycling von Fahrzeugen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Bei der Neuregelung handelt es sich bisher um Vorschläge der EU-Kommission. Im regulären Gesetzgebungsverfahren verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten darüber, ob und inwiefern diese Vorschläge zu verbindlichen Vorschriften werden.

Die falschen Angaben über die EU-Pläne verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken über Länder- und Sprachgrenzen hinweg. Faktenchecks dazu gab es entsprechend auch auf Französisch und Niederländisch.

Links

Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)

Mitteilung der EU-Kommission zu den Vorschlägen (archiviert)

Bestehende Regelungen für Altfahrzeuge (archiviert)

Bestehende Regelungen zum Recycling von Fahrzeugen (archiviert)

Kraftfahrt-Bundesamt zu Oldtimern in Deutschland (archiviert)

Europaparlament zum regulären Gesetzgebungsverfahren in der EU (archiviert)

dpa-Faktenchecks auf Französisch und Niederländisch

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