Brüssel – Österreich hat sich beim Rat der EU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister am Montag in Brüssel zusammen mit Luxemburg für eine einfachere EU-Entwaldungsverordnung eingesetzt, und zahlreiche Staaten überzeugt. „Wir wollen nicht die Betroffenen in Europa mit Bürokratie fluten, wir wollen die illegale Abholzung verhindern“, erklärte Norbert Totschnig (ÖVP), Minister für Land- und Forstwirtschaft, vor dem Treffen. Er kritisierte auch die vorige Woche veröffentlichte Risikobewertung zur Entwaldung.
„Wir werden heute gemeinsam mit Luxemburg ein klares Signal zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung setzen, zu deren grundsätzlicher Zielsetzung wir uns bekennen“, so Totschnig. „Wir leben in einer Zeit, in der wir faire Rahmenbedingungen brauchen, wir brauchen Planungssicherheit in der Wertschöpfungskette und eine praxisorientierte Umsetzung.“ Die EU-Kommission habe zwar Leitlinien veröffentlicht, diese seien „gut gemeint aber nicht rechtlich verbindend“. Darum brauche es eine Gesetzesänderung der Rechtstexte, die die Kommission im Rahmen ihrer Omnibus-Initiative vornehmen solle.
Die Kommission unter Ursula von der Leyen hat sich das Ziel gesetzt, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollen um 35 Prozent zurückgehen. Bisherige Omnibus-Pakete betrafen eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes, Ausnahmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen sowie leichter verfügbare Förderungen für Landwirte.
Länder mit hohem Risiko zu niedrig eingestuft
Totschnig kritisierte auch die vorige Woche veröffentlichte Bewertung zur Entwaldung mit drei Risikostufen: „Länder mit hohem Entwaldungsrisiko wurden mit einem mittleren eingestuft“, das relativiere die Anstrengungen von „Ländern wie Österreich, die sehr strenge Gesetze haben und sehr nachhaltig wirtschaften“. Er fordert hier Nachbesserungen. Die erste Benchmarking-Liste der Kommission klassifiziert Länder nach ihrem „niedrigen“, „normalen“ oder „hohen“ Entwaldungsrisiko. Die Bewertung berücksichtigt die Produktion der sieben unter die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fallenden Rohstoffe.
Österreich wurde in der Kategorie „niedriges Risiko“ eingestuft. Brasilien und Indonesien, die für ihre massiven Abholzungen der Regenwälder immer wieder in der Kritik standen, sind in der mittleren Kategorie. Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde.
Genug Geld im nächsten EU-Budget für GAP gefordert
Der deutsche Agrarminister Alois Rainer erklärte, er unterstütze die Initiative Luxemburgs zur Entwaldungsverordnung: Die Initiative der EU, „die Entwaldung weltweit einzugrenzen, ist ein guter Vorschlag, nur die bürokratischen Auswirkungen für viele Länder in Europa gehen zu weit“, sagte Rainer. „Bei uns ist das nicht notwendig“. Im nächsten mehrjährigen EU-Budget, das ab Herbst verhandelt wird, brauche es eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit starker finanzieller Unterstützung. Die EU-Kommission will ihren Vorschlag Mitte Juli vorlegen.
Auch Totschnig bekräftigte, die Finanzierung der GAP müsse im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt „Priorität für die EU haben“. Vor allem in Zeiten mit vielen geopolitischen Problemen, „wo man am Markt Volatilität ausgleichen und Versorgungssicherheit“ garantieren müsse, ist ausreichend Geld für die GAP im EU-Budget laut Österreichs Minister wichtig.
Land&Forst Betriebe begrüßen Initiative zur Entwaldungsverordnung
„Die Initiative ist ein klares Zeichen, dass die aktuelle Umsetzung der EUDR in ihrer jetzigen Form nicht tragbar ist“, erklärt Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, laut Aussendung. „Wir danken Bundesminister Norbert Totschnig für seinen Einsatz und begrüßen ausdrücklich den Vorstoß, praktikable Lösungen für Länder mit nachweislich vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko zu schaffen. Ebenso fordern wir mehr Transparenz in Bezug auf die Risikobewertung und bei der Umsetzung der Verordnung, um Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe zu gewährleisten.“ (25.05.2025)
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