Obst und Gemüse sind gesund, aber nicht ganz billig. Wer im eigenen Garten Pflanzen aus selbst gewonnenem Saatgut zieht, kann viel Geld sparen. Deshalb erschien das Sharepic einer vermeintlich aktuellen Entscheidung der EU geeignet, Gärtner zu beunruhigen. «EU will Obst- und Gemüseanbau in Gärten verbieten», heißt es in der Überschrift einer kurzen Meldung, die sich im November 2022 verbreitete. Angeblich werde der Anbau alter und seltener Sorten strafbar, heißt es in dem Text.
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Die Falschbehauptung kursiert schon seit fast zehn Jahren. Obst- und Gemüseanbau in privaten Gärten ist nicht verboten und die EU wollte das auch nicht untersagen.
Fakten
Die Europäische Union reguliert das sogenannte Inverkehrbringen von Saatgut – also die Weitergabe und den Verkauf. Es ist in Deutschland jedoch nicht verboten, im eigenen Garten seltene Saat-Sorten anzubauen und sie an den Nachbarn zu verschenken.
Das Bundessortenamt bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa): «Private Gärtner dürfen ihre seltenen Sorten verschenken und ihre Amateursorten untereinander tauschen, solange dieses Abgeben an Andere nicht zu gewerblichen Zwecken, also im Rahmen eines Gewerbes oder sonst zu Erwerbszwecken geschieht.» Für die sogenannten Amateur- oder Erhaltungssorten gibt es eine eigene Verordnung.
Das Sharepic bildet einen alten Blogartikel ab, der auf einen Artikel von 2013 verweist. Damals hatte die EU-Kommission zwar vor, ihre Richtlinien für Saatgut zu vereinheitlichen. Es ging dabei jedoch nicht darum, den privaten Anbau zu verbieten, wie das Bundessortenamt mitteilte: «Es war nie geplant, den Anbau von Amateur- oder Erhaltungssorten zu verbieten und strafbar zu machen.»
Das erklärte die EU-Kommission 2013 auch selbst. In ihrer Reaktion auf entsprechende Presseberichte verwies die Behörde auf Ausnahmen im Gesetzesentwurf. Auch der Verein «Arche Noah», der sich für die «Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung» einsetzt, bestätigte der dpa, dass die EU damals kein Verbot des privaten Anbaus plante.
2014 lehnte eine Mehrheit im EU-Parlament die neue Ausrichtung der Saatgut-Richtlinien ab. Wie viele andere Vereine hatte «Arche Noah» zuvor den Gesetzesentwurf kritisiert.
Inzwischen hat die EU einen neuen Anlauf unternommen, ihre Richtlinien zum Saatgut zu novellieren. Ein Verbot des privaten Anbaus ist darin nach wie vor kein Thema. Es gibt aber unterschiedliche Vorschläge, die teilweise wieder heftige Kritik auf sich ziehen. Konkret wird das Vorhaben aber erst 2023.
Links
Artikel Screenshot (archiviert)
Artikel Deutsche Wirtschafts-Nachrichten (archiviert)
Pressemitteilung EU (archiviert)
Verein „Arche Noah“ (archiviert)
Saatgutverkehrsgesetz (archiviert)
Erhaltungssortenverordnung (archiviert)
Broschüre zu seltenen Sorten (archiviert)
Ablehnung der neuen Richtlinie 2014 (archiviert)
Deutsche Wirtschafts-Nachrichten (archiviert)
Broschüre zu alten Sorten (archiviert)
Zum Entwurf von 2013 (archiviert)
EU-Abgeordneter zum Ablauf von 2013ff (archiviert)
Petition gegen neue Novellierung (archiviert)
Vern-Verein zur Novellierung (archiviert)
Artikel bei agrarheute (archiviert)
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