Brüssel – Die Kommission habe vorschlagen, die Regelung für den vorübergehenden Schutz für die Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU zu verlängern, teilte ein Sprecher am Dienstag in Brüssel mit. Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine seien die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben. Nach Auffassung der EU-Kommission blieben deshalb die Gründe für den vorübergehenden Schutz bestehen, weshalb eine Verlängerung um ein weiteres Jahr die notwendige und angemessene Reaktion auf die derzeitige Lage sei.
Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert – die meisten von ihnen, rund 1,3 Millionen, in Deutschland. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher. In Tschechien kommen etwa rund 32 Flüchtlinge auf 1000 Einwohner.
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines «massenhaften Zustroms» von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4. März 2025 verlängert. Dass der Vorschlag umgesetzt wird, gilt als äußert wahrscheinlich, er soll auch Thema bei einem EU-Innenministertreffen Ende der Woche sein. Bei der Verlängerung im vergangenen Jahr hat es von den Mitgliedstaaten kein Veto gegeben. Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. (11. Juni)
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