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EU-weit/Brüssel – Viele Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen werden nicht ausreichend geahndet. Das bemängelt die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) mit Sitz in Wien in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Die Behörde sah sich dafür Grundrechtsverletzungen gegen Migranten und Flüchtlinge aus den Jahren 2020 bis 2023 an – dazu gehörten unterlassene Hilfeleistungen für Menschen in Not und Misshandlungen.

Opfer würden oft keine Beschwerde einlegen, weil sie den Behörden nicht trauen, Angst vor Konsequenzen hätten oder nicht mit den Prozeduren vertraut sind. Ermittlungen würden dann oft nicht unabhängig und grundlegend genug geführt. Zudem würden sie oft zu lange dauern. Weiters würden oft Beweise fehlen, besonders bei Rechtsverletzungen in abgelegenen Gegenden oder bei Nacht.

„Europa hat die Pflicht, jeden an den Grenzen fair, respektvoll und in voller Übereinstimmung mit den Menschenrechtsgesetzen zu behandeln. Dies erfordert wirksame und rechtskonforme Grenzverwaltungspraktiken, gestützt durch solide und unabhängige Untersuchungen aller Vorfälle“, wird FRA-Direktorin Sirpa Rautio in einer Aussendung zitiert.

Die EU-Agentur hofft nun auf Verbesserungen durch den jüngst beschlossenen EU-Asyl- und Migrationspakt. Dieser verpflichte die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, Berichten über Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen nachzugehen. Die FRA fordert die Behörden dazu auf, gemeldete Fälle von unabhängigen Stellen untersuchen zu lassen und regelmäßig Zahlen zu disziplinarischen und strafrechtlichen Verfahren, inklusive deren Ergebnisse, zu veröffentlichen. (30.07.2024)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA.