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Die Abtreibungsgesetzgebung in der Europäischen Union ist extrem vielfältig und reicht von einigen der weltweit liberalsten Regelungen bis hin zu den strengsten.

Laut der Advocacy-Gruppe Center for Reproductive Rights (CRR) leben nur 34 Prozent der Frauen im reproduktiven Alter in Ländern (77), in denen Abtreibung für sie zugänglich ist. Nach Angaben der Organisation führen illegale Abtreibungen jährlich zu etwa 39.000 Todesfällen.

Das Europäische Parlament fordert, Abtreibungsrechte in die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen, doch dies bleibt umstritten und erfordert eine einstimmige Zustimmung.

Spaniens Regierung schlug Anfang Oktober vor, das Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Damit wäre es nach Frankreich das zweite EU-Land, das diesen Schritt geht. Am anderen Ende des Spektrums stehen die EU-Mitglieder Malta und Polen, in denen Abtreibung nahezu vollständig  verboten ist. 

Die Regelungen in vielen der EU-Länder bewegen sich irgendwo dazwischen, doch oft können Frauen Rechte, die auf dem Papier existieren, nicht wahrnehmen: Das Thema Abtreibungsrechte ist nicht nur eine Frage von Gesetzgebung und Politik, sondern auch von praktischen Aspekten wie Zugang und Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten.

Verfassungsmäßige Rechte: Frankreich und Spanien

Im März 2024 stimmte das französische Parlament dafür, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. Frankreich ist das erste Land weltweit, das diesen expliziten Schutz bietet. Laut verschiedenen Umfragen unterstützen rund 80 Prozent der Bevölkerung diesen Schritt. Präsident Emmanuel Macron setzte sich ebenfalls dafür ein, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in das Grundgesetz der Europäischen Union aufzunehmen.

In Europa sei „nichts mehr in Stein gemeißelt, und alles muss verteidigt werden“, sagte er bei einer Zeremonie, als die Abtreibungsrechte in die Verfassung aufgenommen wurden. „Deshalb wünsche ich mir, dass diese garantierte Freiheit, auf eine Abtreibung zurückzugreifen, in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird.“

In Frankreich ist Abtreibung auf Wunsch bis zur 14. Woche legal und kann von Allgemeinärztinnen und -ärzten sowie Hebammen durchgeführt werden.

Archiv 4.3.2024. Eine Nachricht über die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die französische Verfassung leuchtet am Eiffelturm in Paris. Foto: Dimitar DILKOFF / AFP)

Die linke Regierung Spaniens will das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern, um Frauen vor der „reaktionären Welle“ zu schützen, die sie von der extremen Rechten und der konservativen Opposition ausgehen sieht.

Die Initiative folgt auf die Weigerung einiger Regionalregierungen unter der Führung der konservativen Oppositionspartei Partido Popular (PP), das aktuelle Abtreibungsgesetz vollständig umzusetzen. Insbesondere haben sie sich geweigert, ein Register für Verweigerer aus Gewissensgründen zu erstellen, das medizinischen Einrichtungen ermöglicht, zu wissen, welches Personal für Abtreibungen zur Verfügung steht.

Die Regierung hat jedoch eingeräumt, dass es nicht einfach sein wird, die Verfassung zu ändern, da sie die Unterstützung von drei Fünfteln beider Parlamentskammern benötigt, was ohne die PP nicht zu erreichen ist. Die Regierung hat die PP, deren Führung bisher keine klare Haltung zu dem Thema eingenommen hat, um Unterstützung gebeten.

In Spanien ist Abtreibung auf Wunsch bis zur 14. Woche und bis zur 22. Woche im Falle von Gefahren für die Gesundheit der Mutter oder bei fetalen Anomalien erlaubt. Abtreibungen können in Kliniken vorgenommen werden.

Liberaler Zugang: Niederlande, Schweden, Portugal, Dänemark, Finnland und Belgien

Eine Gruppe von überwiegend nordeuropäischen Ländern bietet liberalen Zugang mit Unterschieden vor allem in der Dauer der Schwangerschaft, in der eine Abtreibung auf Wunsch legal ist.

Die Niederlande haben eine der liberalsten Regelungen in der EU, wobei Abtreibung auf Wunsch bis zur 22.–24. Woche legal ist. Die Verfahrenshürden sind gering; es gibt eine fünftägige Wartezeit, und Abtreibung ist weitgehend zugänglich. Dies macht die Niederlande auch zu einem Ziel für grenzüberschreitende Abtreibungsversorgung.

In Schweden ist Abtreibung auf Wunsch bis zur 18. Schwangerschaftswoche legal, danach mit einer Sondergenehmigung. Es gibt keine obligatorische Wartezeit oder Beratung, und die Dienste sind weitgehend verfügbar.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist auf Wunsch bis zu zehn Wochen (Portugal), zwölf Wochen (Finnland) oder 18 Wochen (Dänemark) legal. Nach Ablauf dieser Fristen ist Abtreibung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen erlaubt.

Liberal, aber mit Hürden

In Österreich, Deutschland, der Tschechischen Republik, Luxemburg, Irland, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Slowenien, der Slowakei und Zypern ist Abtreibung im Allgemeinen bis zu 10–14 Wochen je nach Land möglich, jedoch gibt es unterschiedliche Verfahrensanforderungen, und sie wird nicht überall gleichermaßen akzeptiert. Aufgrund von Gesundheitsgründen oder bei Vergewaltigung oder Inzest sind in der Regel auch spätere Abtreibungen möglich.

In Deutschland ist Abtreibung laut Gesetz eine Straftat, bleibt jedoch straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer obligatorischen Beratung und einer dreitägigen Wartezeit durchgeführt wird. Spätere Abtreibungen sind ebenfalls entkriminalisiert, wenn medizinische Indikationen vorliegen oder nach einer Vergewaltigung.

Der Zugang ist regional ungleichmäßig. In den südlichen und traditionell katholischen Bundesländern ist es am schwierigsten, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, während es im Norden und in den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern am einfachsten ist.

Ein Vorstoß der letzten Mitte-Links-Regierung zur Legalisierung liegt auf Eis. 

Irland, lange Zeit eine Bastion des Katholizismus, legalisierte Abtreibung 2018, nachdem die Wählerinnen und Wähler mit großer Mehrheit bei einem Referendum dafür stimmten. 

In Rumänien ist Abtreibung auf Wunsch bis zur 14. Schwangerschaftswoche und danach in Ausnahmefällen, die das Leben der Mutter oder des Kindes bedrohen, legal –- dann aber mit enger medizinischer Begleitung. Obwohl Abtreibung legal ist, ist sie nicht immer in öffentlichen Krankenhäusern verfügbar. Abtreibungen werden nicht voll subventioniert wird, und die Kosten können den Zugang erschweren.

Laut bulgarischem Recht kann ein elektiver Schwangerschaftsabbruch – die Beendigung einer Schwangerschaft aus Gründen, die nicht medizinisch notwendig sind, um das Leben der Schwangeren zu retten – bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Spätere Abtreibungen sind möglich, wenn eine Fortsetzung das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährden oder die Lebensfähigkeit des Nachwuchses beeinträchtigen würde. Nach der 20. Woche ist dies nur noch zur Rettung des Lebens der Frau oder bei nachgewiesenen schweren genetischen Schäden am Fötus möglich.

Bulgarinnen und Bulgaren unterstützen das Recht auf Abtreibung nahezu einhellig, sagte der konservative politische Analyst Krystian Szkwarek im Jahr 2023. Ein Grund dafür sei, dass die Bulgaren nicht tief religiös seien, und deshalb abweichende Ansichten vertreten als dies in anderen konservativen Gesellschaften wie Polen der Fall sei. 

Artikel 55 der slowenischen Verfassung besagt, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie Kinder bekommen möchte. Dieses Thema war jedoch in letzter Zeit Gegenstand von zunehmend hitzigen Debatten.

Abtreibungsgegnerinnen und -gegner sind der Ansicht, dass dieser Artikel der Verfassung abgeschafft werden sollte, da die Verweigerung des Rechts auf Leben für ungeborene Kinder auch zur sinkenden Geburtenrate beiträgt. Die Gegnerinnen und Gegner von Abtreibungen setzen sich für eine Verfassungsänderung ein und argumentieren, dass „Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“ gültig sei, während die Pro-Choice-Seite eine Gesellschaft verteidigt, in der „reproduktive Rechte, soziale Infrastruktur und Gesundheitsversorgung keine Privilegien, sondern grundlegende öffentliche Güter“ sind.

Das slowenische Institut 8. März war eine der treibenden Kräfte der europaweiten Kampagne „Meine Stimme, meine Wahl“, die EU-Finanzmittel für sichere und zugängliche Abtreibungen fordert. Bei der Präsentation der rund 1,1 Millionen gesammelten Unterschriften betonte das Institut 8. März, wie wichtig es sei, dass die Kampagne auch von Slowenien aus geführt werde, wo sie zudem von der aktuellen politischen Führung unterstützt wurde.

Aktivistinnen und Vertreterinnen der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ halten nach einem Treffen mit der Europäischen Kommission im Press Club Brussels Europe in Brüssel, Belgien, am 01.10.2025 eine Pressekonferenz ab, auf der sie ihre Kampagne für sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche in der gesamten EU vorstellen. Foto: Wiktor Dabkowski/picture alliance/dpa

Schwieriger Zugang und Gewissensverweigerer

In Kroatien, wie in vielen anderen Ländern, löst das Thema  Debatten und Meinungsverschiedenheiten in der Öffentlichkeit aus. Abtreibung ist in Kroatien legal und kann auf Wunsch bis zur 12. Woche ab dem ersten Tag der letzten Menstruation oder bis zum Ende der zehnten Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Danach ist sie nur unter besonderen, gerechtfertigten Umständen und mit der Zustimmung einer medizinischen Kommission erlaubt.

Der Zugang zu Abtreibungen variiert je nach Region und Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten. In Städten ist der Zugang zu diesen Diensten oft besser als in ländlichen Gebieten. In der Realität ist der Zugang zu Abtreibungen schwierig, da viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund von religiösen oder weltanschaulichen Gründen keine Abtreibungen durchführen. In einigen öffentlichen Krankenhäusern weigern sich sogar alle Ärztinnen und Ärzte aus Gewissensgründen, Abtreibungen vorzunehmen.

Die Situation ist ähnlich im benachbarten Kandidatenland Bosnien und Herzegowina (BiH). Dort dürfen Frauen eine Schwangerschaft auf eigenen Wunsch bis zur zehnten Woche abbrechen, danach nur bei Gesundheitsrisiken oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat war.

Obwohl dieses rechtliche Rahmenwerk im Vergleich zu anderen Ländern in der Region relativ liberal ist, betont das Sarajevo Open Centre (SOC), dass Frauen in BiH oft auf Hindernisse stoßen, wenn sie dieses Recht ausüben wollen. Dazu gehören ein Mangel an medizinischen Einrichtungen, die Abtreibungsdienste anbieten, unterschiedliche Kosten für nicht medizinisch gerechtfertigte Eingriffe und die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte den Eingriff aus Gewissensgründen verweigern.

Darüber hinaus ist das Medikament, das für medikamentöse Abtreibungen verwendet wird (Misoprostol), in BiH nicht für diesen Zweck zugelassen, was die Auswahl der verfügbaren Methoden erheblich einschränkt.

Im Gegensatz zu EU-Mitgliedstaaten, die Initiativen starten, um das Recht auf Abtreibung verfassungsrechtlich zu garantieren, hat BiH bisher keine breiten gesellschaftlichen Kampagnen gesehen, die speziell darauf abzielen, dieses Recht in der Verfassung zu verankern oder es zu einer nationalen Priorität zu erheben. Datenanalysen zeigen, dass der Fokus eher auf praktischer Zugänglichkeit und einem fairen Zugang liegt als auf neuen Gesetzesreformen.

Ungarn verschärfte sein Abtreibungsgesetz im Jahr 2022 und verpflichtete Frauen, die den Eingriff in Betracht ziehen, die „Vitalfunktionen“ des Fötus, wie zum Beispiel den Herzschlag, zu beobachten. Die Regierung fördert zudem pronatalistische Politiken.

In Italien ist Abtreibung technisch gesehen auf Wunsch bis zu 90 Tage (etwa 12 Wochen) legal, aber es gibt praktische Hürden, um eine Abtreibung zu erhalten, da die Zahl der Gewissensverweigerer unter medizinischem Fachpersonal hoch ist. Statistiken sprechen von 63 bis zu 80 Prozent. Verteidigerinnen und Verteidiger von Abtreibungsrechten fordern Reformen, darunter die Abschaffung der obligatorischen siebentägigen Wartezeit und das Recht auf  Abtreibungen für Frauen nach 90 Tagen, wenn ihre Gesundheit gefährdet ist. Es gab auch Kontroversen über Maßnahmen in einigen Regionen, Pro-Life-Bewegungen in öffentliche Gesundheitszentren einzubinden.

Die strengsten Abtreibungsgesetze

Malta kriminalisiert alle Abtreibungen. Die einzige Ausnahme sind Fälle, in denen das Leben der Mutter in Gefahr ist oder der Fötus keine Überlebenschance hat. Die Regeln wurden 2023 trotz Protesten verschärft.

Das katholische Polen ist jenes Land, in dem die gesellschaftliche Debatte wahrscheinlich am lautesten ist. Die Abtreibungsrechte sind seit Januar 2021noch mehr eingeschränkt, nachdem das Verfassungsgericht die Möglichkeit, eine Schwangerschaft aufgrund schwerer und irreversibler fetaler Defekte zu beenden, abgeschafft hatte. Derzeit ist Abtreibung nur legal, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau darstellt oder wenn sie das Ergebnis einer Straftat wie Vergewaltigung oder Inzest ist.

Feministische Bewegungen wie der All-Poland Women’s Strike setzen sich für die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze und die Verbesserung des Zugangs zu reproduktiver Gesundheitsversorgung ein, während konservative Gruppen weiterhin auf strengere Regelungen drängen.

In den Jahren 2024–25 kündigte die Regierung bestimmte Verfahrensänderungen an – beispielsweise Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass Krankenhäuser keine legalen Abtreibungen verweigern –, aber die Gesetzgebung selbst bleibt sehr restriktiv.

Die italienische Bioethikerin Chiara Lalli von der Luca Coscioni Association forderte, dass Gesellschaften aufhören müssen, Abtreibung „nur als moralisches Dilemma“ zu behandeln. Und: „Offensichtlich hat das Thema eine moralische Dimension, aber der freiwillige Schwangerschaftsabbruch ist in erster Linie eine medizinische Dienstleistung.“

Die Debatte geht weiter, mit konservativen, katholischen und rechten Kräften, die gegen Frauenrechte und liberale Gesetzgebung ankämpfen.

Dieser Artikel ist eine enr Key Story. Der Inhalt basiert auf Nachrichten der am enr teilnehmenden Agenturen.