da flag go to the original language article
This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by Ritzau.

Die EU-Länder und das EU-Parlament haben in der Nacht zu Donnerstag eine vorläufige Einigung über sichere Drittländer erzielt.

Das teilt der EU-Ministerrat in einer Pressemitteilung mit.

Die sicheren Drittländer geben den EU-Ländern die Möglichkeit, einen Asylantrag abzulehnen, wenn Asylbewerber in einem Land außerhalb der EU, das für sie als sicher gilt, hätten Schutz suchen und internationalen Schutz erhalten können.

Der Vorschlag ist einer von drei zentralen Vorschlägen unter der dänischen EU-Ratspräsidentschaft, die die Asyl- und Migrationspolitik der EU verschärfen sollen.

In der vergangenen Woche gelang es Ausländer- und Integrationsminister Rasmus Stoklund (S), die EU-Länder hinter den Vorschlag zu bringen.

Auch das EU-Parlament hat zugestimmt, sodass der Vereinbarung nur noch eine endgültige Billigung fehlt. Das freut den dänischen Minister:

– Tausende von Migranten ertrinken im Mittelmeer oder werden von Menschenschmugglern missbraucht, die auf ihre Kosten Vermögen verdienen.

– Es ist entscheidend, dass wir Schritte unternehmen, um die Anreize zu stoppen, die ein ungesundes und unmenschliches System aufrechterhalten, sagt Rasmus Stoklund.

Der Begriff „sichere Drittländer“ eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit für Aufnahmezentren außerhalb der EU.

Dorthin könnten die EU-Länder theoretisch Asylsuchende schicken, während ihre Asylanträge bearbeitet werden.

Das ist seit Langem ein Wunsch der dänischen Seite.

– Unter unserer Präsidentschaft ist es uns in Rekordzeit gelungen, den Begriff „sicheres Drittland“ zu überarbeiten, sodass die Mitgliedstaaten Vereinbarungen mit sicheren Drittländern über Asylverfahren außerhalb Europas treffen können, sagt Rasmus Stoklund.

Dänemark hat die EU-Länder auch hinter einen Vorschlag für Rückführungszentren außerhalb der EU gebracht.

Sie sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, bis sie in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können.

Nach der Vereinbarung zwischen den EU-Ländern können die Rückführungszentren auch das endgültige Ziel sein, wenn der abgelehnte Asylbewerber nicht in seine Heimat zurückkehren will.

Die Ausreisezentren müssen nun ebenfalls mit dem EU-Parlament vereinbart werden.

Die nächtliche Vereinbarung zwischen den EU-Ländern und dem EU-Parlament über sichere Drittländer muss nun endgültig von beiden Institutionen bestätigt werden, bevor die Regeln in Kraft treten.

Es wird erwartet, dass dies geschieht, sodass die neuen Regeln ab dem 12. Juni 2026 angewendet werden können.