Berlin (dpa) – Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland nächstes Jahr umgesetzt werden kann, hat die deutsche Regierung zwei dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. GEAS sei «der Schlüssel, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und die irreguläre Migration zu begrenzen», heißt es in dem Entwurf, den das Kabinett verabschiedet hat. Deutschland werde «von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität» deutlich profitieren.
Meldepflicht für Asylbewerber
Neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben enthielten die nun beschlossenen Gesetzentwürfe «weitere Regeln, die eine restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens ermöglichen», teilt das deutsche Innenministerium mit. Behörden sollten künftig verstärkte Möglichkeiten für klare Aufenthalts- und Meldepflichten bekommen, um die Anwesenheit von Asylbewerbern zu gewährleisten. Dadurch soll die Anzahl der Abschiebungen und der Rücküberstellungen von Asylbewerbern an andere, für ihre Verfahren zuständige europäische Staaten erhöht werden.
Überprüfungen an den EU-Außengrenzen
Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 – bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Kritik kam von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Die Organisation lehnt unter anderem eine Ausweitung der Asylverfahren an deutschen Flughäfen ab. Zuletzt waren vor allem aus Griechenland viele Menschen per Flugzeug eingereist, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden und in Deutschland erneut einen Asylantrag stellten. «Das Flughafenverfahren ist auf jeden Fall nicht die richtige Antwort auf dieses Phänomen», heißt es von der Flüchtlingsrechteorganisation.
Integrationsbeauftragte verteidigt geplante Änderungen
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, sagt, sie habe sich in den vergangenen Wochen dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht «an vielen Stellen die Rechte von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten – darunter Familien, Kinder und unbegleitete Minderjährige» – gewahrt würden.
Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss gegeben – wenige Stunden bevor die damalige Regierungskoalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden. (3. September)
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