Brüssel – General Robert Brieger, Vorsitzender im EU-Militärausschuss, hat eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Europäischen Union ausdrücklich begrüßt. „Obwohl innerhalb der Kooperation zwischen beiden Organisationen Verbesserungspotenzial gegeben ist, wurde die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges weitestgehend erkannt“, sagte Brieger am Dienstag der APA.
Es sei eine „konsequente Fortsetzung eines eingeschlagenen Wegs“, betonte der Österreicher im Hinblick auf die bereits dritte EU-NATO-Deklaration zur engeren Zusammenarbeit, die am Dienstag von den beteiligten Parteien unterzeichnet wurde. Es gehe im Wesentlichen darum, dass die beiden Organisationen sich gegenseitig unterstützen. Die „kollektive Verteidigung“ bliebe großteils in den Händen des westlichen Militärbündnisses, während die EU ihre Verteidigungskapazitäten stärkt und komplementär in der Lage sein soll, eigene Aufgaben zu übernehmen, erklärte Brieger.

In der Erklärung werden EU-Staaten, die nicht der NATO angehören, „zu einer möglichst umfassenden Beteiligung“ an der Zusammenarbeit aufgerufen. Brieger wies darauf hin, dass für Österreich jetzt schon die Möglichkeit bestehe, im Rahmen der Friedenspartnerschaft an verschiedenen NATO-Initiativen teilzunehmen – wie etwa im Kosovo. „Und das ist natürlich noch ausbaufähig“, so der Vorsitzende des EU-Militärausschusses. „Je nach den Kapazitäten und nach der sicherheitspolitischen Ambition der jeweiligen Staaten können solche Kooperationen verstärkt werden.“
Eine Reaktion auf die dritte EU-NATO-Deklaration aus Moskau oder Peking erwarte er sich nicht. „Die Haltung sowohl Russlands auch als Chinas der NATO und der EU gegenüber ist relativ klar artikuliert, eine zusätzliche Verschärfung kann ich mir momentan nicht vorstellen“, sagte er.
In Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zeigte sich Brieger pessimistisch. „Es ist nach wie vor kein Ende absehbar“, sagte er. Es wäre „natürlich wünschenswert, dass das Jahr 2023, das Jahr einer friedlichen Beendigung des Konfliktes sein möge, das wünschen wir uns alle, aber die derzeitige Situation ist nach wie vor die eines Abnutzungskriegs“.
Beide Seiten „haben noch die Möglichkeit aktiv vorzugehen. Russland vor allem aufgrund seiner großen materiellen sowie personellen Ressourcen und die Ukraine aufgrund der doch sehr wirksamen und intensiven Unterstützung durch den Westen“, erklärte Brieger. „Ein mit militärischen Mitteln herbeigeführtes Ende des Konfliktes ist derzeit nicht absehbar.“ (11.1.2023)
EU kämpft in Österreich weiter mit schlechten Umfragewerten
Brüssel – Die Europäische Union kämpft im EU-Vergleich weiter mit schlechten Umfragewerten in Österreich. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage von Herbst 2022 hervor. Demnach gaben 42 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher an, die EU-Mitgliedschaft sei eine „gute Sache“ – das ist die niedrigste Zustimmungsrate in der gesamten EU. Der EU-Durchschnitt lag hier bei 62 Prozent.
Als eine „schlechte Sache“ bezeichneten 20 Prozent der in Österreich befragten Personen die EU-Mitgliedschaft, der Wert war nur in Rumänien (23 Prozent) höher. 37 Prozent gaben „weder noch“ an, ein Prozent äußerte sich nicht dazu. Am höchsten war die Zustimmung in Luxemburg mit 90 Prozent.
Ebenfalls am Ende der Skala rangiert Österreich bei den Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft. Knapp über die Hälfte der hierzulande Befragten (55 Prozent) erklärte, Österreich hätte davon profitiert. Der EU-Schnitt betrug 72 Prozent. In Malta und Irland war der Wert mit 95 bzw. 92 Prozent am höchsten.
Außerdem hat Österreich den höchsten Anteil (38 Prozent) derjenigen, die erklärten, dass ihnen die EU-Mitgliedschaft keinen Vorteil verschafft habe. Die hierzulande Befragten waren laut Eurobarometer-Bericht auch am ehesten der Meinung, dass die EU-Mitgliedschaft die Kontrolle der Grenzen ihres Landes untergrabe.
Auch in die EU-Zukunft blicken die Österreicherinnen und Österreicher skeptisch. Während 45 Prozent der Befragten angaben, die EU bewege sich in eine „falsche Richtung“, waren 36 Prozent gegenteiliger Meinung und 14 Prozent erklärten „weder noch“. Im EU-Durchschnitt äußerten sich 51 Prozent negativ und 31 Prozent positiv.
Die Umfrage wurde vom 12. Oktober bis zum 7. November vom Meinungsforschungsinstitut Kantar im Auftrag des EU-Parlaments in allen 27 Mitgliedstaaten durchgeführt. Insgesamt wurden 26.443 Interviews geführt. In Österreich belief sich der Zeitraum auf 12. bis 25. Oktober und es gab 1.008 Interviews. (12.1.2023)
Post – EuGH-Urteil: Bekanntgabe der Empfänger personenbezogener Daten
Luxemburg – Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Zu diesem Schluss kamen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Hintergrund ist ein Fall (C-154/21) rund um die teilstaatliche Österreichische Post. Ein Bürger verlangte von ihr Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten. Die Post nannte jedoch keine konkreten Empfänger, sondern lediglich Geschäftskunden wie IT-Firmen.
Die Luxemburger Richter verwiesen allerdings darauf, dass der für die Datenverarbeitung Verantwortliche sich darauf beschränken könne, „nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist“.

Der EuGH merkte außerdem an, „dass dieses Auskunftsrecht der betroffenen Person erforderlich ist, um es ihr zu ermöglichen, die anderen Rechte auszuüben“, die ihr gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zukommen, nämlich etwa das Recht auf Berichtigung sowie das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Konkret beantragte der Bürger gestützt auf die DSGVO bei der Post, ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe. Die Post erklärte daraufhin, sie verwende personenbezogene Daten, soweit das rechtlich zulässig sei, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Herausgeberin von Telefonbüchern und biete diese Daten Geschäftskunden für Marketingzwecke an.
Erst im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens teilte die Post dem Bürger weiter mit, seine Daten seien an Kunden weitergegeben worden, zu denen werbetreibende Unternehmen im Versandhandel und stationären Handel, IT-Unternehmen, Adressverlage und Vereine wie Spendenorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder politische Parteien gehört hätten. Nun muss der Oberste Gerichtshof in Österreich, der den EuGH um Auslegung der DSGVO erbeten hatte, entscheiden. (12.1.2023)
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